
Von einem nudum jus spricht man bei einem nicht mehr durchsetzbaren Recht, d.h. wenn es zu einem Auseinanderfallen von Recht und Durchsetzbarkeit kommt. Beispiel: Jemand hat eine fremde Sache in Besitz, die Ersitzung ist mangels guten Glaubens ausgeschlossen und der Herausgabeanspruch des Eigentümers ist verjährt. Der Eigentümer kann hier seine ...
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